Futter/Verbot von Gentechnik
Zur Fütterung der Tiere wird überwiegend betriebseigenes, kontrolliertes Futter eingesetzt. Dabei wird streng darauf geachtet, dass die Tiere artgerecht gefüttert werden und jederzeit Zugang zu sauberem Trinkwasser haben.
Das verwendete Futter besteht hauptsächlich aus Getreide (Weizen, Gerste und Mais) sowie ausreichend Raufutter. Es ist verboten, für Futtermittel gentechnisch verändertes Saatgut einzusetzen. Futtermittel dürfen somit nur dazu gekauft werden, wenn sie garantiert nicht aus gentechnisch veränderten Zutaten bestehen und keine Leistungsförderer beinhalten. Ebenso ist es streng verboten geklonte Tiere für die Zucht bzw. für die Mast einzusetzen. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch eine unabhängige Kontrollstelle geprüft.